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Elektroprüfungen für Anlagen und Betriebsmittel

Elektro Ludwig prüft elektrische Anlagen, Verteilungen und elektrische Betriebsmittel fachgerecht nach den jeweils geltenden technischen Anforderungen.
Sie erhalten nachvollziehbare Messwerte, digitale Prüfprotokolle und eine klare Dokumentation festgestellter Mängel.

Betriebsmittelprüfungen

DGUV-V3 Prüfungen elektrischer Geräte und Arbeitsmittel

Anlagenprüfung

Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen

Mängeldokumentation

Technische Bewertung, Fotodokumentation und Handlungsempfehlungen 

 

DGUV-V3 Prüfung

Elektrische Betriebsmittel und Arbeitsmittel

Icon eines Schukosteckers

Erstprüfungen

Nach Neuinstallation, Erweiterung oder Änderung

Icon von einem Checkheft
In der Mitte ist ein Checkheft und außenrumm sind pfeile

Wiederholungsprüfungen 

Regelmäßige Prüfung bestehender Anlagen

Icon einer Kamera mit einer kleinen Lupe

Mängelaufnahme

Zustandsbewertung und technischer Mängelbericht

Warum regelmäßige Elektroprüfungen wichtig sind

Defekte Isolierungen, beschädigte Leitungen, lose Verbindungen oder unwirksame Schutzmaßnahmen bleiben im laufenden Betrieb häufig unbemerkt. Regelmäßige Prüfungen helfen, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen und den sicheren Zustand elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nachzuweisen.

Art, Umfang und Prüffrist richten sich unter anderem nach Nutzung, Umgebung, Beanspruchung und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und festgestellte Mängel verständlich dargestellt.

Elektro Ludwig plant die Durchführung so, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

DGUV-V3-Prüfung eines Toasters mit einem elektrischen Geräteprüfgerät.

DGUV-V3-Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Wiederholungsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Elektrische Betriebsmittel, die im Arbeitsalltag verwendet werden, müssen entsprechend ihrer Beanspruchung und den betrieblichen Bedingungen regelmäßig geprüft werden. Dazu gehören insbesondere Geräte und Arbeitsmittel, die über eine Steckverbindung angeschlossen werden oder während der Nutzung bewegt werden können.

Typische Beispiele:

  • Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln

  • Steckdosenleisten

  • Ladegeräte und Netzteile

  • Monitore, PCs und Drucker

  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Mikrowellen

  • elektrische Werkzeuge und Maschinen mit Steckanschluss

Die Prüfung umfasst je nach Betriebsmittel:

  • Sichtprüfung

  • Schutzleiterwiderstand

  • Isolationswiderstand

  • Schutzleiter-, Berührungs- oder Ableitstrom

  • Funktionsprüfung

  • Kennzeichnung des Betriebsmittels

  • digitale Dokumentation der Prüfergebnisse

Festgestellte Mängel werden eindeutig dokumentiert. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Prüfnachweis über die untersuchten Betriebsmittel und deren Prüfergebnis.

Erstprüfung elektrischer Anlagen
DIN VDE 0100-600

Nach der Errichtung einer neuen elektrischen Anlage sowie nach Erweiterungen oder Änderungen einer bestehenden Anlage wird geprüft, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen wirksam sind. Die Erstprüfung erfolgt vor der Inbetriebnahme beziehungsweise vor der Übergabe der neu errichteten oder geänderten Anlage.

Prüfungsumfang:

  • Besichtigung der elektrischen Anlage

  • Durchgängigkeit von Schutzleitern und Potentialausgleich

  • Isolationswiderstand

  • Schleifenimpedanz und Netzinnenwiderstand

  • Prüfung von RCDs

  • Polarität und Spannungen

  • Funktionsprüfung der Schutzmaßnahmen

  • Dokumentation der Messwerte

Sie erhalten ein nachvollziehbares Prüfprotokoll mit den geprüften Anlagenteilen, den ermittelten Messwerten und gegebenenfalls festgestellten Mängeln.

Installationstester bei der Erstprüfung einer elektrischen Anlage an einer Steckdose.
Installationstester bei der Wiederholungsprüfung einer bestehenden elektrischen Anlage.

Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen
DIN VDE 0105-100

Bestehende elektrische Anlagen werden in festgelegten Abständen geprüft, um Mängel, Alterung und sicherheitsrelevante Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Umfang und Durchführung richten sich nach Art, Nutzung, Zustand und Umgebung der Anlage.

Prüfungsumfang:

  • Sichtprüfung von Verteilungen, Leitungen und Betriebsmitteln

  • Prüfung der vorhandenen Schutzmaßnahmen

  • Messung von Schleifenimpedanz und Kurzschlussstrom

  • Isolationsmessungen an Stromkreisen

  • Prüfung von RCDs

  • Kontrolle von Schutzleiterverbindungen

  • Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen

  • digitale Dokumentation und Mängelübersicht

Die Prüffrist wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen und der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Festgestellte Mängel werden nachvollziehbar dokumentiert und nach ihrer Bedeutung eingeordnet.

Inhaber bearbeitet die Stückliste einer Unterverteilung

Mängelaufnahme und technische Anlagenbewertung

Sie möchten den Zustand einer elektrischen Anlage beurteilen lassen oder vermuten Mängel an einer Verteilung oder Installation? Elektro Ludwig untersucht die vorhandene Anlage systematisch auf erkennbare technische Auffälligkeiten, Sicherheitsrisiken und Abweichungen vom ordnungsgemäßen Zustand.

Je nach Aufgabenstellung werden Sichtprüfungen und elektrische Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit Fotos, Messwerten, einer Einordnung der Dringlichkeit und konkreten Handlungsempfehlungen in einem technischen Mängelbericht dokumentiert.

Typische Anlässe:

  • Auffälligkeiten an Verteilungen oder Installationen

  • wiederkehrende Störungen oder Auslösungen

  • unklare oder nicht dokumentierte Umbauten

  • Beurteilung vor einer Sanierung

  • Überprüfung ausgeführter Elektroarbeiten

  • Zustandsaufnahme älterer Anlagen

  • Übergabe oder Übernahme eines Gebäudes

Was der Kunde erhält:

  • Beschreibung des untersuchten Bereichs

  • fotografische Dokumentation

  • festgestellte Mängel und Auffälligkeiten

  • Messwerte, soweit erforderlich

  • Einordnung der Dringlichkeit

  • empfohlene Maßnahmen

Die Leistung stellt eine fachtechnische Zustands- und Mängelbewertung dar. Eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigentätigkeit oder gerichtliche Beweissicherung ist nicht Bestandteil der Leistung.

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